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Zeugnisse

Wegfall der Zwischenzeugnisse in den Jahrgangsstufen 5 bis 8

Wie schon in den vergangenen Schuljahren erhalten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 8 anstelle des Zwischenzeugnisses zwei schriftliche Zwischenberichte. Diese enthalten den Leistungsstand mit allen bis dahin erbrachten Noten. Der erste Zwischenbericht Ende November / Anfang Dezember, der zweite um die Osterferien an Sie und Ihre Kinder ausgeteilt.

Jahreszeugnis
Aus den im Laufe eines Schuljahres nachgewiesenen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungen wird eine Gesamtnote gebildet. Die Gewichtung der Einzelleistungen zur Bildung der Gesamtnoten ist in der RSO festgelegt.
Der Durchschnitt aller im Schuljahr erzielten Noten in dem jeweiligen Unterrichtsfach ergibt die jeweilige Zeugnisnote, die im Jahreszeugnis eingetragen wird. Es wird am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgegeben und verbleibt im Besitz der Erziehungsberechtigten. Das Zeugnis wird von der Klassenleitung entworfen und von der Klassenkonferenz festgesetzt. Die Klassenkonferenz spricht im Falle des Nichtvorrückens, der Gewährung von Notenausgleich sowie des Vorrückens auf Probe eine Empfehlung aus. Die endgültige Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz. Ein Notenausgleich ist nur in der 10. Jahrgangsstufe möglich.