Leistungsnachweise
Leistungsnachweise werden an der Realschule mittels mündlicher Leistungserhebungen, Stegreifaufgaben und Schulaufgaben erbracht. Leistungsnachweise richten sich nach Art, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung nach den Erfordernissen der jeweiligen Jahrgangsstufe und der einzelnen Fächer. Sie dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage. Die Einzelheiten und Besonderheiten der Leistungsnachweise sind in der Realschulordnung (RSO) eingehend erläutert.
1) Schulaufgaben (Große Leistungsnachweise)
Sie beziehen sich auf den Stoff eines längeren Unterrichtsabschnitts und sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen. Sie müssen spätestens eine Woche vorher angekündigt werden. Die Arbeitszeit beträgt höchstens 60 Minuten (Ausnahme: Deutsch).
2) Mündliche Leistungsnachweise (Kleine Leistungsnachweise)
In jedem Schulhalbjahr müssen mindestens zwei mündliche Leistungsnachweise, in mehr als zweistündigen Fächern mindestens drei mündliche Leistungsnachweise erbracht werden.
3) Stegreifaufgaben, Kurzarbeiten (Kleine Leistungsnachweise)
Neben echten mündlichen Leistungen gibt es Stegreifaufgaben. Sie werden nicht angekündigt, beziehen sich auf den Stoff der vergangenen Stunde und sollen in längstens 20 Minuten schriftlich bearbeitet werden. Grundwissen wird vorausgesetzt und kann Bestandteil eines solchen Leistungsnachweises sein.
Kurzarbeiten umfassen den Stoff von höchstens sechs vorangegangenen Stunden und müssen mindestens eine Woche vorher angekündigt werden. Die Arbeitszeit beträgt maximal 30 Minuten.
4) Praktische Leistungsnachweise (Kleine Leistungsnachweise)
In einigen Fächern (z.B. Kunstunterricht, Werken, Ernährung und Gesundheit, IT, Sport) können neben den schriftlichen und mündlichen Leistungsnachweisen auch praktische Leistungsnachweise erhoben werden.
Übersicht über die Leistungsnachweise
Im Folgenden haben wir Ihnen eine Übersicht über die zu erbringenden großen Leistungsnachweise der einzelnen Jahrgangsstufen zusammengestellt. Zu Besonderheiten einzelner Fächer in einzelnen Jahrgangsstufen finden Sie entsprechende Anmerkungen.
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Fach: |
Anzahl pro Schuljahr in Jahrgangsstufe: |
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5. Klasse |
6. Klasse |
7. Klasse |
8. Klasse |
9. Klasse |
10. Klasse |
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Deutsch |
4 |
4 |
4 |
4 |
3 |
3 |
|
Englisch |
4 |
4 |
4 |
4 |
3 |
3 |
|
Mathematik I |
4 |
4 |
4 |
4 |
4 |
3 |
|
Mathematik II + III |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
3 |
|
Physik I |
--- |
--- |
2 |
2 |
3 |
3 |
|
Physik II + III |
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--- |
--- |
2 |
2 |
2 |
|
BwR II |
--- |
--- |
3 |
3 |
3 |
3 |
|
Französisch IIIa |
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--- |
3 |
3 |
3 |
3 |
|
Chemie I |
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--- |
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2 |
2 |
2 |
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Chemie II + III |
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2 |
2 |
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Werken IIIb |
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--- |
3 |
3 |
3 |
3 |
Für Sie wichtige Anmerkungen:
Deutsch:
- 5. - 7. Jahrgangsstufen: eine Schulaufgabe kann durch ein Projekt ersetzt werden
- 8. Jahrgangsstufe: eine Schulaufgabe wird durch zwei Kurzarbeiten ersetzt
- 9. Jahrgangsstufe: eine Schulaufgabe wird durch eine Debatte ersetzt
Englisch:
- 8. Jahrgangsstufe: eine Schulaufgabe wird durch eine mündliche „Speaking-Schulaufgabe“ ersetzt
- 9. Jahrgangsstufe: es werden angekündigte Tests geschrieben (keine Schulaufgaben und Stegreifaufgaben)
Französisch:
- 7. Jahrgangsstufe: Es werden angekündigte Tests geschrieben (keine Schulaufgaben und Stegreifaufgaben)
Werken:
- 7. bis 10. Jahrgangsstufe im Zweig IIIb: Es werden jeweils zwei theoretische und eine praktische Schulaufgabe + Stegreifaufgaben gestellt
BwR:
- in Klassen der WPFG II der 7. – 9. Jahrgangsstufen werden angekündigte Tests geschrieben (keine Schulaufgaben und Stegreifaufgaben)
- in Klassen der WPFG IIIa: es können Kurzarbeiten geschrieben werden
Mathematik:
- 5. – 9. Jahrgangsstufe: Es werden angekündigte Tests geschrieben (keine Schulaufgaben und Stegreifaufgaben)
WR: 8. und 9. Klassen:
- es können Kurzarbeiten geschrieben werden
Geschichte:
- 6b/c: Leistungsnachweise werden durch bewertete Projekte ersetzt
- 8b/c: Stegreifaufgaben werden durch 1 Kurzarbeit je Halbjahr ersetzt
- 9b/c: Stegreifaufgaben werden durch 1 Kurzarbeit je Halbjahr ersetzt
- 9d: im Jahr werden 2 Kurzarbeiten und 1 Stegreifaufgabe gehalten
- 10a/b/c: im 2. Halbjahr werden die Stegreifaufgaben durch eine Kurzarbeit ersetzt
- 10d: im Jahr werden 2 Kurzarbeiten und 1 Stegreifaufgabe gehalten
Geografie:
- 9. Jahrgangsstufe: es können Kurzarbeiten geschrieben werden
Musik:
alle Jahrgangsstufen: Es wird eine Kurzarbeit im Schuljahr anstelle von Stegreifaufgaben geschrieben
Physik:
- alle Jahrgangsstufen (außer 10a WPFG I): es werden angekündigte Tests geschrieben (keine Schulaufgaben und Stegreifaufgaben)
- 10a WPFG I: es werden Schulaufgaben und Stegreifaufgaben geschrieben
E/G:
- es werden Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben geschrieben
Ethik
- in allen Jahrgangsstufen können Kurzarbeiten geschrieben werden
In den 10. Klassen entsprechen die letzten Schulaufgaben der Prüfungsfächer nach Art und Umfang einer Abschlussprüfung.
Zudem gibt es durch Beschluss der Lehrerkonferenz die Möglichkeit für Fachlehrerinnen und Fachlehrer, Stegreifaufgaben durch Kurzarbeiten zu ersetzen. Dies kann alle Fächer betreffen. Eine Entscheidung darüber liegt im Ermessen der entsprechenden Lehrkraft. Am Anfang des Schuljahres wird dies der Klasse bekanntgegeben.
Versäumnis eines angekündigten Leistungsnachweises durch Krankheit
Wir weisen darauf hin, dass an der Dr.-Auguste-Kirchner-Realschule mit der Bekanntgabe des Termins für einen Leistungsnachweis auch die Bekanntgabe für einen Nachschrifttermin einhergeht. Das heißt, dass eine Nachschrift nicht noch einmal gesondert angekündigt werden muss. Damit hat Ihr Kind bereits am Tag nach der Erkrankung die Möglichkeit, die Arbeit nachzuholen.
Wird auch der Nachtermin mit ausreichender Entschuldigung versäumt, so kann eine Ersatzprüfung angesetzt werden, die sich über den gesamten bis dahin behandelten Unterrichtsstoff des Schuljahres erstrecken kann.