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Krankmeldungen und Befreiungen

Bei jeder Erkrankung bzw. Abwesenheit von der Schule müssen Sie uns bitte unverzüglich (vorab) verständigen. Dies erfolgt grundsätzlich über den Elternzugang des Schulmanagers. Im Modul „Krankmeldung“ können Sie den Zeitraum der Erkrankung Ihres Kindes angeben und einen Hinweis an die Verwaltung bzw. die Lehrkräfte hinzufügen.

Telefonische Krankmeldungen sind leider aus organisatorischen und verwaltungstechnischen Gründen nicht mehr möglich.

Grundsätzliche Hinweise:

  • Da die Zahl der leichteren Erkrankungen während des Unterrichts kontinuierlich zugenommen hat, haben wir folgende Regelung getroffen: Kopfschmerzen, allgemeine Übelkeit und leichte Bauchschmerzen sind kein Grund, den gesamten Unterricht abzubrechen und sich von Erziehungsberechtigten abholen zu lassen. Hier hilft in der Regel schon eine kurze Verweildauer an der frischen Luft bzw. im Krankenzimmer.
  • Im Rahmen der Prävention zur Verhinderung von Gewalt gegen Kinder ist die Schule auf Weisung des Kultusministeriums gehalten, bei unentschuldigtem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern sofort nach Unterrichtsbeginn Kontakt zu den Erziehungsberechtigten aufzunehmen. Ist dies nicht möglich, muss die Polizei verständigt werden.
  • Das Abholen kann nur durch Erziehungsberechtigte erfolgen. Ist dies nicht möglich, so benötigen wir aus aufsichtsrechtlichen Gründen eine Vollmacht für die abholberechtigten Personen.
  • Sollte Ihr Kind eine chronische und damit wiederkehrende Erkrankung haben, so sollte dies auch der Schule bzw. dem der Klassenleitung mitgeteilt werden. Notwendige Medikamente bitte dem Kind mitgeben!
  • Die Schulleitung behält sich vor, bei einer zu großen Anzahl an Fehltagen eine Attestpflicht gemäß RSO zu verhängen.

 

Anträge auf Befreiung vom Unterricht

Liegt ein triftiger Grund für eine Befreiung vom Unterricht bei Ihrem Kind vor, so bitten wir Sie, diesen Antrag spätestens 3 Tage vor dem Freistellungstag abzugeben. Der Antrag auf Befreiung ist im Schulmanager im Modul „Beurlaubung“ einzutragen. Hier können Sie das Datum, die Uhrzeit und eine Begründung eingeben.
Insbesondere bitten wir bei Führerscheinprüfungen die Fahrschulen darauf hinzuweisen, dass für den Prüfungstag eine rechtzeitige Befreiung (mindestens 3 Tage vorher) notwendig ist.
Im vergangenen Schuljahr ist es vermehrt aufgetreten, dass Schülerinnen und Schüler Befreiungen beantragt haben, um während des Vormittags Probearbeiten bei einem potentiellen Arbeitgeber ableisten zu können. Diese Anträge können wir grundsätzlich nicht befürworten, da vormittags für Schülerinnen und Schüler Schulpflicht besteht. Wir empfehlen dringend solche Termine auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen, da sonst wichtige Inhalte verpasst werden.
Praktika sind grundsätzlich während der Ferien oder — in der 9. Klasse — in der Praktikumswoche abzuhalten.
Befreiungen für den oder die letzten Tage vor Ferienbeginn oder an den Tagen direkt im Anschluss daran können aus Schulpflichtgründen grundsätzlich nicht erteilt werden.

Aktueller Hinweis:
Auch im Falle eines möglichen Distanzunterrichts müssen die Kinder bei Krankheit in der Schule krankgemeldet werden bzw. benötigte Befreiungen offiziell bei der Schule beantragt werden.