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Unfallversicherung

Für alle Schülerinnen und Schüler besteht eine Versicherung, die bei Unfällen auf dem Schulweg, während des Unterrichts und bei Schulveranstaltungen die Arztkosten übernimmt. Hierfür muss der Unfall der Schule sofort gemeldet werden. Der Arzt bzw. das Krankenhaus sollte bei Behandlungsbeginn unbedingt darüber informiert werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

Bei Schulunfällen auf dem Schulgelände benachrichtigt die Schule unverzüglich die Erziehungsberechtigten, die dann in eigenem Ermessen weitere Maßnahmen veranlassen.