Wichtige Informationen zum Sportunterricht
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir alle wissen welch hohen Stellenwert der Sport gerade im Hinblick auf die Gesundheit unserer Heranwachsenden hat. Wir, die Sportlehrkräfte, können in der Schule im Sport- und Schwimmunterricht mit den Kindern einen kleinen Beitrag dazu leisten.
Mit diesem Elternbrief erhalten Sie wichtige Informationen zur Teilnahme, Entschuldigungen, Wertsachen und weiteren Hinweisen.
Zur Teilnahme:
- Wenn ein Schüler/eine Schülerin krankheits- oder verletzungsbedingt einmal am Sport- bzw. Schwimmunterricht nicht teilnehmen kann, genügt eine formlose Entschuldigung (z.B. ins Hausaufgabenheft), die am selben Tag der Sportlehrkraft ausgehändigt werden muss. Allerdings ist auch mit kleinen Unpässlichkeiten eine Teilnahme im Sport- und Schwimmunterricht möglich. Für anstrengende Tätigkeiten finden wir sicher eine Lösung.
- Erstreckt sich eine Erkrankung/Verletzung über einen längeren Zeitraum als 2 Wochen, muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Eine längere Befreiung kann nur von der Schulleitung ausgesprochen werden, wenn ein Attest vorliegt und kann mit der Verpflichtung verbunden sein, am Unterricht in anderen Fächern teilzunehmen (§20 BaySchO).
- Auch die Mitarbeit im Sport- und Schwimmunterricht, integriert im Bereich „Fairness und Kooperation“, wird als Teilnote gewertet.
- Kann ein Schüler bzw. eine Schülerin bei einem Leistungsnachweis krankheitsbedingt (jedoch ohne Entschuldigung der Eltern) oder aus Vergesslichkeit nicht teilnehmen, werden die Leistungen mit der Note 6 bewertet (wir hoffen sehr, dass es nicht so weit kommt).
Hinweise zum Unterricht: angemessene Kleidung – saubere Turnschuhe – kein Schmuck
- Wer nicht am Schwimmunterricht teilnehmen kann, hält sich in angemessener Kleidung (kurze Hose, T-Shirt) in der Schwimmhalle auf und nimmt passiv am Unterricht teil (unterstützt die Lehrkraft, beobachtet, führt Protokoll etc.). Das Mitführen von Unterrichtsmaterial aus anderen Fächern ist aus Gründen der Fairness untersagt.
- Zur Sportkleidung gehören Turnschuhe mit sauberen Sohlen, die auf dem Hallenboden keine schwarzen Streifen hinterlassen. Für den Sportunterricht ist eine effektive, keine „coole“ Schnürung der Schuhe erforderlich, d.h. die Schuhe müssen fest am Fuß sitzen! Bei der Wahl der Sportschuhe ist darauf zu achten, dass es sich um einen „Universal-Hallenschuh“ (z.B. Basketball- oder Handballschuh) handelt, der völlig ausreichend für die Halle und für die Allwetteranlage im Freien ist. Nicht geeignete Sportschuhe stellen ein erhebliches Verletzungsrisiko da
- Schmuck, Piercing, Uhren, Freundschaftsbänder etc. stellen ein Verletzungsrisiko dar und müssen im Sportunterricht abgelegt bzw. abgeklebt werden. Freundschaftsbänder können auch mit einem Schweißband verdeckt werden. Eine Befreiung vom Sportunterricht aufgrund eines frisch gestochenen Piercings oder angefertigten Tattoos (o.ä.) kann nicht akzeptiert werden. Da es sich hierbei – im Gegensatz zu einer Erkrankung/Verletzung - um ein Ereignis handelt, das vorsätzlich herbeigeführt wird, ist eine Entschuldigung dafür nicht zulässig (siehe dazu Punkt 3 unter Teilnahme).
- Wiederholtes Vergessen der Sportsachen führt zu einer Ordnungsmaßnahme.
- Aus religiösen Gründen (wie z.B. Ramadan) kann keine Befreiung vom Sportunterricht erfolgen.
- Bei schönem Wetter gehen wir ins Freie — auch im Frühjahr und Herbst. Hierbei ist auf dementsprechende Sportkleidung zu achten.
Wertsachen/Handy: an Tagen mit Sportunterricht, am besten zu Hause lassen
Am Anfang der Sportstunde können die Schülerinnen und Schüler ihre Wertsachen in einen Korb legen, sofern dies von der Lehrkraft bereitgestellt wird (das ist keine verpflichtende Maßnahme!). Dieser Korb befindet sich während des Sportunterrichts entweder in der Turnhalle oder eingesperrt in der Sportlehrerumkleide. Für gegebenenfalls auftretende Schäden oder Verluste kann keine Haftung übernommen werden. Deswegen empfehlen wir an Tagen mit Sportunterricht, Wertsachen nicht mitzuführen.
Auch im Sportunterricht gelten selbstverständlich die Handynutzungsregeln der akr. Daher herrscht im Sportunterricht ein absolutes Handyverbot.
Allgemeine Hinweise:
- Bitte teilen Sie der entsprechenden Sportlehrkraft unverzüglich mit, ob es gegebenenfalls bei ihrem Kind Einschränkungen gibt, die sich auf die Leistungsfähigkeit im Sportunterricht auswirken können (z.B. Asthma, Allergien, chronische Krankheiten etc.). Dies muss grundsätzlich in Form eines Attests der Sportlehrkraft zu Beginn des Schuljahres vorgelegt werden (Ausnahme: formlos bei Allergien).
- An unserer Schule erfolgt ein regelmäßiger Wechsel zwischen Sport- und Schwimmunterricht. Ein Wechselplan wird in jedem Klassenzimmer aufgehängt, so dass sich die Schülerinnen und Schüler stets informieren können. Für die fünften Klassen wird dieser Plan auch mit nach Hause geschickt.
Wir wünschen uns allen einen harmonischen und bewegungsreichen Verlauf des Schuljahres.
Mit sportlichen Grüßen,
die Fachschaft Sport der akr