Leistungsnachweise
Allgemein:
Leistungsnachweise werden an der Realschule mittels mündlicher Leistungserhebungen, Stegreifaufgaben und Schulaufgaben erbracht. Leistungsnachweise richten sich nach Art, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung nach den Erfordernissen der jeweiligen Jahrgangsstufe und der einzelnen Fächer. Sie dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage. Die Einzelheiten und Besonderheiten der Leistungsnachweise sind in der Realschulordnung (RSO) eingehend erläutert.
1. Große Leistungsnachweise
1.1 Schulaufgaben
Sie beziehen sich auf den Stoff eines längeren Unterrichtsabschnitts und sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen. Sie müssen spätestens eine Woche vorher angekündigt werden. Die Arbeitszeit beträgt höchstens 60 Minuten (Ausnahme: Deutsch).
1.2 Angekündigte Tests
2. Kleine Leistungsnachweise
In jedem Schulhalbjahr müssen mindestens zwei kleine Leistungsnachweise erbracht werden.
2.1 Mündliche Leistungsnachweise
Mündliche Leistungsnachweise können unter anderem Abfragen und Mitarbeitsnoten sein. Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass es noch weitere Formate für mündliche Leistungsnachweise gibt.
2.2 Stegreifaufgaben, Kurzarbeiten
Neben echten mündlichen Leistungen gibt es Stegreifaufgaben. Sie werden nicht angekündigt, beziehen sich auf den Stoff der vergangenen Stunde und sollen in längstens 20 Minuten schriftlich bearbeitet werden. Grundwissen wird vorausgesetzt und kann Bestandteil eines solchen Leistungsnachweises sein.
Kurzarbeiten umfassen den Stoff von höchstens sechs vorangegangenen Stunden und müssen mindestens eine Woche vorher angekündigt werden. Die Arbeitszeit beträgt maximal 30 Minuten.
2.3 Praktische Leistungsnachweise
In einigen Fächern (z.B. Kunstunterricht, Werken, Ernährung und Gesundheit, IT, Sport) können neben den schriftlichen und mündlichen Leistungsnachweisen auch praktische Leistungsnachweise erhoben werden.
Speziell an der akr:
Chemie
• In jeder Jahrgangsstufe werden pro Schuljahr fünf angesagte Leistungstests geschrieben.
• Schulaufgaben und Exen werden nicht geschrieben.
Religion
• Es werden künftig keine Kurzarbeiten mehr geschrieben.
• Schriftliche Leistungserhebungen (Stegreifaufgaben) werden durch vielfältige, gegebenenfalls benotete Projektarbeiten ergänzt.
Mathematik
• Jahrgangsstufen 5–6: sechs Leistungstests pro Schuljahr.
• Jahrgangsstufen 7–9, II/III: fünf Leistungstests pro Schuljahr.
• Jahrgangsstufen 7–9, I: sechs Leistungstests pro Schuljahr.
• Jahrgangsstufe 10: drei Schulaufgaben und zwei angekündigte Kurztests pro Schuljahr; die Kurztests ersetzen die bisherigen Exen.
Englisch
• Jahrgangsstufe 7: Die dritte Schulaufgabe kann als Speaking Exam durchgeführt werden.
• Jahrgangsstufe 8: Die dritte Schulaufgabe wird wie bisher als Speaking Exam durchgeführt.
• Jahrgangsstufe 9: Es werden keine angesagten Tests mehr geschrieben. Stattdessen erfolgt eine Rückkehr zu Schulaufgaben und Exen.
• Die dritte Schulaufgabe wird durch eine Kurzarbeit und ein bewertetes Projekt ersetzt.
• Übrige Jahrgangsstufen: Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen.
• Auch weiterhin finden Einzelprojekte, die als mündliche Leistungen bewertet werden, im Unterricht nach vorheriger Ankündigung durch die Lehrkraft statt.
Biologie
• In jeder Jahrgangsstufe wird eine Stegreifaufgabe durch einen alternativen Leistungsnachweis ersetzt.
Musik
• Im Fach Musik wird pro Schuljahr eine Kurzarbeit geschrieben.
BwR
• BwR II, Jahrgangsstufen 7–9: Es werden mindestens fünf Leistungstests geschrieben.
• BwR IIIa: Kurzarbeiten sind möglich.
Deutsch
• Jahrgangsstufen 5–7:
• Eine Schulaufgabe wird durch ein Projekt ersetzt.
• Zusätzlich wird eine Rechtschreib-/Grammatik-Schulaufgabe geschrieben; diese kann digital durchgeführt werden.
• Jahrgangsstufe 8:
• Eine Schulaufgabe wird durch zwei Kurzarbeiten ersetzt. Diese können auch digital durchgeführt werden.
• Jahrgangsstufe 9:
• Eine Schulaufgabe wird durch eine mündliche Debatte ersetzt.
EG
• Pro Schuljahr wird eine Kurzarbeit geschrieben. Zusätzlich können Stegreifaufgaben geschrieben werden.
Geografie
• Jahrgangsstufe 9: Es können Kurzarbeiten geschrieben werden.
WR
• Jahrgangsstufen 8–9: Es können Kurzarbeiten geschrieben werden.
Werken
• Jahrgangsstufe 5 und 6
• 1 Stegreifaufgabe im Halbjahr
• Jahrgangsstufen 7–10 im Zweig IIIb:
• Es werden jeweils zwei theoretische und eine praktische Schulaufgabe gestellt.
• Zusätzlich wird pro Halbjahr eine Stegreifaufgaben geschrieben.
Physik
• Alle Jahrgangsstufen außer 10a WPFG I:
o Es werden mindestens fünf angekündigte Tests geschrieben.
o Schulaufgaben und Stegreifaufgaben werden nicht geschrieben.
• Jahrgangsstufe 10a WPFG I:
o Es werden Schulaufgaben und angekündigte Kurztest (als Ersatz für die bisherigen Stegreifaufgaben) geschrieben.
Ethik
• In allen Jahrgangsstufen können Kurzarbeiten geschrieben werden.
Französisch
• In allen Jahrgangsstufen werden pro Schuljahr drei Schulaufgaben geschrieben.
Geschichte
• Jahrgangsstufen 8–10:
• Pro Halbjahr wird eine Kurzarbeit geschrieben.
• Zusätzlich können nach Entscheidung der jeweiligen Fachlehrkraft Stegreifaufgaben geschrieben werden.
Kunst:
• Es kann pro Schuljahr eine Stegreifaufgabe geschrieben werden, die jedoch auch durch einen alternativen Leistungsnachweis ersetzt werden kann. Praktische Noten und eine mündliche Note pro Halbjahr bleiben wie bisher bestehen.
PuG
• Pro Halbjahr wird eine Kurzarbeit geschrieben. Es können auch Stegreifaufgaben geschrieben werden.
• Leistungsnachweise werden ohne eine erneute 1-wöchige vorherige Ankündigung nachgeschrieben, sobald der Schüler oder die Schülerin aus dem Krankenstand in die Schule zurückkehrt. Dabei kann der nachgeholte Leistungsnachweis auch in einem anderen Prüfungsformat durchgeführt werden (§22 (1) RSO).
• Wird auch der Nachtermin mit ausreichender Entschuldigung versäumt, so kann eine Ersatzprüfung angesetzt werden, die sich über den gesamten bis dahin behandelten Unterrichtsstoff des Schuljahres erstrecken kann.
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Fach: |
Anzahl pro Schuljahr in Jahrgangsstufe: |
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5. Klasse |
6. Klasse |
7. Klasse |
8. Klasse |
9. Klasse |
10. Klasse |
|
Deutsch |
4 |
4 |
4 |
4 |
3 |
3 |
|
Englisch |
4 |
4 |
4 |
4 |
3 |
3 |
|
Mathematik I |
4 |
4 |
4 |
4 |
4 |
3 |
|
Mathematik II + III |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
3 |
|
Physik I |
--- |
--- |
2 |
2 |
3 |
3 |
|
Physik II + III |
--- |
--- |
--- |
2 |
2 |
2 |
|
BwR II |
--- |
--- |
3 |
3 |
3 |
3 |
|
Französisch IIIa |
--- |
--- |
3 |
3 |
3 |
3 |
|
Chemie I |
--- |
--- |
--- |
2 |
2 |
2 |
|
Chemie II + III |
--- |
--- |
--- |
--- |
2 |
2 |
|
Werken IIIb |
--- |
--- |
3 |
3 |
3 |
3 |